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Privater Violoncello-Unterricht

Hinweis: Aufgrund meiner universitären Verpflichtungen kann ich aktuell leider keinen privaten Unterricht anbieten.

Leistungen

 

Ich biete Violoncello-Unterricht für Anfänger und Fortgeschrittene (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) an, der folgende Leistungen umfasst:

 

Fundierte Anleitung im Violoncello-Spiel mit frei wählbaren stilistischen Schwerpunkten

Tonsatz und Gehörbildung

Improvisation und Elementare Komposition

Korrepetition (Klavier- und Cellobegleitung)

Vermittlung musikgeschichtlichen Hintergrundwissens

Audio- und Videoaufnahmen zur Selbstkontrolle

Unterrichtssprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

Bedingungen

Honorar

Der Schüler hat ein Anrecht auf 40 Unterrichtseinheiten pro Jahr. Die erste Unterrichtsstunde gilt als kostenlose Probestunde, der erste Monat versteht sich als Probemonat ohne vertragliche Bindung.

Für die Vergütung des Unterrichts stehen zwei Honorarmodelle zur Auswahl:

  • Der Unterricht wird pro Stunde vergütet

    • Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten des Lehrers statt und kostet  40€/Stunde

    • Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten des Schülers statt und kostet 45€/Stunde

  • Der Unterricht wird durch einen festen Monatsbetrag vergütet

    • Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten des Lehrers statt und kostet  120€/Monat

    • Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten des Schülers statt und kostet 140€/Monat

Ferien

An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Es gelten die Schulferien des Landes Berlin. Alternativ können zwischen Lehrer und Schüler individuelle Ferienzeiten vereinbart werden, wobei das Kontingent zwischen zu leistenden bzw. ausfallenden Stunden gewahrt wird.

Unterrichtsausfall/Krankheit

Sagt der Lehrer den Unterricht aus Krankheitsgründen ab, verpflichtet er sich, die Stunde nachzugeben. Eine Unterrichtsabsage von Seiten des Schülers muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, sonst ist das volle Honorar zu entrichten. Wenn die Absage rechtzeitig erfolgt, erhält der Schüler einen Ersatztermin.

Kündigung

Für beide Seiten besteht eine Kündigungsfrist von sechs Wochen.

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